Befristung Prämienanspruch ASP
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erlass vom 14.07.2022 teilte das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) mit, dass der Prämienanspruch als Maßnahme zur Seuchenprävention (ASP) bis zum 31.12.2022 befristet ist.
Demnach sind noch zwei Antragsfristen zu realisieren.
Prämienzeitraum:
01.04. bis 30.09.2022 – Auszahlung bis zum 15.12.2022
01.10. bis 31.12.2022 – Auszahlung bis zum 15.07.2023
Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Zahlung der Erlegungsprämie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht.
Jagdhoheit (sachsen-anhalt.de)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Christoph Hein
Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Sachsen-Anhalt
15. August 2022